Gültig für Leistungen von MK Marketing & Consulting.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Maik Klemmer, MK Marketing & Consulting, Diedenhofenstraße 16, 66679 Losheim am See (nachfolgend „Auftragnehmer") und Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen aus den Bereichen Content Creation, Strategie und Consulting im Bereich Social Media, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen. Sollen künftig auch Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB als Auftraggeber angesprochen werden, sind ergänzend eine Widerrufsbelehrung sowie an das Verbraucherrecht angepasste Klauseln erforderlich, die diese AGB in ihrer jetzigen Fassung nicht enthalten.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Gegenstand des Vertrags ist die jeweils im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung aus den Bereichen Content Creation, Strategie und/oder Consulting. Die konkrete Ausgestaltung (Umfang, Pakete, Laufzeit) ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, nicht aus der allgemeinen Leistungsbeschreibung auf der Website. Die auf der Website beschriebenen Pakete (Basic, Professional, Gold sowie Beratung Basic und Beratung Sparring) und die dort genannten Preise dienen der Orientierung und sind Circa-Angaben. Verbindlich sind Leistungsumfang, Preis und Laufzeit, die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgehalten sind. Abweichungen und Ergänzungen, etwa zusätzliche Kurzvideos oder weitere Plattformen, werden gesondert vereinbart. Leistungen, die über den Kooperationspartner MEYNEXA gebucht werden, sind nicht Gegenstand dieser AGB, Vertragspartner dafür ist MEYNEXA.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot des Auftragnehmers dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer eine Bestellung des Auftraggebers schriftlich bestätigt.
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Zugänge (z. B. zu Social-Media-Konten) und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Freigaben von Inhalten (Texte, Bilder, Videos) vor deren Veröffentlichung erfolgen innerhalb einer angemessenen, vom Auftragnehmer gesetzten Frist; bleibt eine Rückmeldung aus, gilt der Inhalt nach fruchtlosem Fristablauf als freigegeben, sofern der Auftraggeber hierauf bei Fristsetzung hingewiesen wurde. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unterlassenen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Monatliche Betreuungs- und Beratungspakete werden als monatliche Pauschale abgerechnet, Kurzvideo-Pakete als Festpreis je Auftrag. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind Werbebudgets für Anzeigen, die direkt an die jeweilige Plattform gezahlt werden, sowie Lizenzkosten für kostenpflichtige Musik oder Stockmaterial, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die erste Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Abzug zu zahlen. Bei monatlichen Paketen wird jede weitere Monatspauschale zu Beginn des jeweiligen Leistungsmonats in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Erstattung von Mahnkosten zu verlangen. Bei erheblichem Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückstellen.
Alle monatlichen Pakete (Betreuungs- und Beratungspakete) haben einheitlich eine Mindestlaufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Einzelaufträge (etwa Kurzvideo-Pakete) enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB), insbesondere bei erheblicher Vertragsverletzung der jeweils anderen Partei, bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags eigens für ihn erstellten Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Grafiken) mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, insbesondere für Social Media, die Website und Marketingmaterialien des Auftraggebers. Eine Nachlizenzierung ist nicht erforderlich, Folgekosten entstehen nicht.
Der Auftragnehmer darf die erstellten Arbeiten nach ihrer Veröffentlichung als Referenz in eigener Sache zeigen, etwa auf seiner Website und in seinen Social-Media-Kanälen, unter Nennung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann dem im Einzelfall in Textform widersprechen, etwa wenn vertrauliche Inhalte betroffen sind.
Für Inhalte, die der Auftraggeber selbst zur Verfügung stellt (z. B. Produktfotos, Logos, Texte), sichert der Auftraggeber zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen einer Rechtsverletzung durch diese Inhalte frei.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg von Social-Media-Maßnahmen (z. B. konkrete Reichweiten-, Follower- oder Umsatzsteigerungen), da dieser von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers abhängt, insbesondere von Algorithmus-Änderungen der jeweiligen Plattformen.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Zusammenarbeit zu nutzen. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, etwa bei der Betreuung von Social-Media-Konten mit Kommentaren und Nachrichten Dritter, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Auftragnehmer kann diese AGB mit Wirkung für künftige Verträge ändern. Für bereits laufende Verträge gelten Änderungen nur, wenn der Auftraggeber ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Stimmt er nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter, das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach § 6 bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Losheim am See. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.